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Brandschutz7 Minuten Lesezeit18. April 2026

Brandschutzordnung für Betriebe: Pflicht nach DIN 14096

Eine Brandschutzordnung ist in vielen Betrieben Pflicht – aber oft fehlt sie oder ist nicht aktuell. Was Teil A, B und C bedeuten und worauf es ankommt.

Ein Feuer im Betrieb ist ein Worst-Case-Szenario. Umso wichtiger ist, dass Mitarbeiter wissen, was zu tun ist – bevor es soweit kommt. Genau das ist die Aufgabe der Brandschutzordnung: Sie regelt das Verhalten im Brandfall, benennt Verantwortlichkeiten und schreibt vor, wie der Betrieb präventiv handelt.

Wer braucht eine Brandschutzordnung?

Die Pflicht zur Brandschutzordnung ergibt sich aus mehreren Rechtsquellen:

  • Musterbauordnung (MBO) / Landesbauordnungen: Für Sonderbauten (Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Industriebauten, Krankenhäuser etc.) ist sie direkt vorgeschrieben.
  • ASR A2.2 (Technische Regel für Arbeitsstätten): Arbeitgeber müssen Maßnahmen zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall festlegen und bekannt machen.
  • VdS-Richtlinien und Versicherungsanforderungen: Viele Betriebshaftpflicht- und Gebäudeversicherer fordern eine aktuelle Brandschutzordnung als Voraussetzung für den vollen Versicherungsschutz.

Kurz: Für die meisten gewerblichen Betriebe ab einer bestimmten Größe oder mit erhöhtem Brandrisiko ist die Brandschutzordnung Pflicht.

Aufbau nach DIN 14096: Teil A, B und C

Die DIN 14096 gliedert die Brandschutzordnung in drei Teile mit unterschiedlichen Zielgruppen.

Teil A – Für alle Personen im Gebäude

Teil A ist ein ein- bis zweiseitiger Aushang (oft DIN A3), der in allen relevanten Bereichen hängen muss. Er enthält:

  • Maßnahmen bei Brandentdeckung (Retten, Alarmieren, Löschen – in dieser Reihenfolge)
  • Flucht- und Rettungswege
  • Verhalten nach der Evakuierung (Sammelplatz)
  • Notrufnummer und Ansprechpartner

Wichtig: Teil A richtet sich auch an Besucher und Fremdfirmen. Er muss verständlich und sichtbar angebracht sein – und inhaltlich zum tatsächlichen Flucht- und Rettungsplan des Gebäudes passen. Weichen beide Dokumente voneinander ab, etwa nach einem Umbau, stiftet das im Ernstfall mehr Verwirrung als Sicherheit.

Teil B – Für Mitarbeiter des Betriebs

Teil B ist ein ausführlicheres Dokument, das alle Mitarbeiter kennen und erhalten müssen. Inhalte:

  • Brandverhütungsmaßnahmen (was darf nicht wie gelagert werden?)
  • Zuständigkeiten (wer meldet, wer evakuiert, wer empfängt die Feuerwehr?)
  • Verhalten bei Ausbruch eines Brandes (detailliert, bereichsspezifisch)
  • Besondere Gefahren im Betrieb (Gefahrstoffe, technische Anlagen)
  • Erste-Hilfe-Informationen

Neue Mitarbeiter müssen Teil B vor Aufnahme der Tätigkeit erhalten und eine Unterweisung dazu absolvieren – dokumentiert, mit Datum und Unterschrift.

Teil C – Für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz

Teil C richtet sich an Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer und – sofern vorhanden – den Brandschutzbeauftragten. Er enthält:

  • Detaillierte Aufgabenbeschreibungen im Alarm- und Evakuierungsfall
  • Spezifische Zuständigkeiten für einzelne Bereiche
  • Informationen zur Bedienung von Feuerlöschern und Alarmierungsanlagen

Brandschutzordnung vs. Brandschutzkonzept – zwei unterschiedliche Dinge

Ein häufiges Missverständnis: Die Brandschutzordnung wird mit dem Brandschutzkonzept verwechselt. Das Brandschutzkonzept ist eine bauliche, meist ingenieurtechnische Planungsleistung, die im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens für Sonderbauten erstellt wird – es regelt Dinge wie Fluchtwegbreiten, Brandabschnitte oder Löschanlagen auf Gebäudeebene. Die Brandschutzordnung dagegen ist ein organisatorisches Dokument für den laufenden Betrieb: Sie setzt die baulichen Gegebenheiten in konkretes Verhalten der Mitarbeiter um. Ein Betrieb kann eine vollständige Brandschutzordnung brauchen, ohne dass je ein neues Brandschutzkonzept erforderlich war – und umgekehrt ersetzt ein bestehendes Brandschutzkonzept nicht die Pflicht zur Brandschutzordnung.

Häufige Fehler in der Praxis

Die Ordnung ist veraltet. Nach jedem Umbau, jeder Nutzungsänderung oder Änderung der Mitarbeiterstruktur muss die Brandschutzordnung aktualisiert werden. Eine Ordnung von 2015 ist in den meisten Fällen nicht mehr aktuell.

Mitarbeiter wurden nicht unterwiesen. Allein das Aushändigen des Dokuments reicht nicht. Die Unterweisung muss dokumentiert werden – wer hat wann was erhalten und bestätigt.

Fluchtwege stimmen nicht mit dem Aushang überein. Wenn sich Grundrisse geändert haben, müssen Flucht- und Rettungswegpläne sowie Teil A der Brandschutzordnung angepasst werden.

Sammelplatz ist nicht definiert oder nicht bekannt. Im Brandfall zählt jede Sekunde. Wenn Mitarbeiter nicht wissen, wohin sie sich begeben sollen, entstehen gefährliche Situationen – und die Evakuierung dauert länger.

Was ein Brandschutzbeauftragter leistet

Ein Brandschutzbeauftragter (BSB) nach vfdb/TÜV erstellt und pflegt die Brandschutzordnung, organisiert Unterweisungen und ist Ansprechpartner für Behörden und Versicherungen. Für viele KMU ist ein externer BSB die effizienteste Lösung – ohne Fixkosten für eine interne Stelle.

Häufig gestellte Fragen

Reicht ein einmaliger Aushang für Teil A? Nein. Teil A muss aktuell gehalten und bei jeder relevanten Änderung (Umbau, neuer Sammelplatz, andere Fluchtwege) ausgetauscht werden.

Wie oft muss die Brandschutzordnung überprüft werden? Es gibt keinen gesetzlich fixen Turnus – üblich und sinnvoll ist eine jährliche Kontrolle sowie eine Prüfung nach jeder baulichen oder organisatorischen Änderung.

Muss jeder Betrieb einen Brandschutzbeauftragten bestellen? Nicht zwingend jeder – aber viele Sonderbauten, größere Betriebe und von Versicherern geforderte Fälle. Details dazu im Überblick der Betriebsbeauftragten.

Fazit

Eine Brandschutzordnung ist kein Papierkram, sondern ein konkretes Schutzinstrument für Mitarbeiter und Betrieb. Wer sie nicht hat oder nicht aktuell hält, riskiert Bußgelder, Versicherungsprobleme – und im schlimmsten Fall, dass im Ernstfall niemand weiß, was zu tun ist.

Ich erstelle Brandschutzordnungen für Betriebe aller Größen – praxisnah, rechtssicher und mit vollständiger Unterweisung. Sprechen Sie mich gern an.

Dennis Weber – Gründer DeWe Consulting

Über den Autor

Dennis Weber

Gründer & Geschäftsführer, DeWe Consulting UG

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (DGUV V2)
  • Brandschutzbeauftragter (vfdb / TÜV)
  • Gefahrgutbeauftragter (ADR)
  • Umweltmanagementbeauftragter

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